Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von Claas Hansen,
Claas Hansen Consulting, Münzplatz 10, 56068 Koblenz, Deutschland
(nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Unternehmern, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(nachfolgend „Auftraggeber“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Konzeptions-,
Strategie-, Marketing-, Design-, Digital-, Hosting-, Event-, Workshop-, Messe-,
Interim- und Projektmanagementleistungen des Auftragnehmers.
1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne von
§ 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nur auf Grundlage
gesonderter Vereinbarungen geschlossen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in
Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Leistungen
vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Statements of Work,
Projektpläne oder Einzelverträge gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Leistungsbereiche
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Go-to-Market-Strategie, Positionierung, Pricing, Angebotsarchitektur und Wachstumsstrategie,
- Digital Marketing, Performance Marketing, Leadgenerierung, Kampagnenkonzeption und Marketing-Automation,
- Website-, Landingpage-, Content-, UX-, SEO- und Conversion-Optimierung,
- Webhosting, technische Website-Betreuung, Domain-, CMS-, Sicherheits- und Infrastrukturkoordination,
- Eventmarketing, Workshops, Keynotes, Messekonzepte, Messeauftritte und Präsentationen,
- Corporate Design, Kommunikationsdesign, Präsentationsdesign, Vertriebsunterlagen und Marketingmaterialien,
- Interim Management, Projektleitung, Transformationsmanagement und operative Umsetzungsunterstützung,
- KI-, Daten-, Automatisierungs- und Prozessberatung, einschließlich Konzeption von KI-Workflows und Custom-GPT-/Assistenzsystemen.
2.2 Art, Umfang, Ziele, Zeitplan, Vergütung und konkrete Arbeitsergebnisse ergeben sich
aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, schuldet der
Auftragnehmer eine fachgerechte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten
wirtschaftlichen, technischen, rechtlichen oder werblichen Erfolg.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme eines
Angebots, durch Unterzeichnung eines Einzelvertrags, durch Bestätigung per E-Mail
oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen,
insbesondere wenn Interessenkonflikte, Kapazitätsgrenzen, Compliance-Bedenken oder
unklare Verantwortlichkeiten bestehen.
4. Leistungsdurchführung und Projektorganisation
4.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich, fachgerecht und
nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen professionellen Standard.
4.2 Der Auftragnehmer ist in der Wahl von Arbeitsort, Arbeitszeit, Vorgehensweise und
eingesetzten Methoden frei, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.3 Zeitpläne, Meilensteine und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung,
verspätete Freigaben, nachträgliche Änderungen oder externe Dienstleister entstehen,
verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
4.4 Der Auftragnehmer darf geeignete freie Mitarbeiter, Spezialisten, technische
Dienstleister, Agenturen oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Die Verantwortung
gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer, soweit keine direkte
Beauftragung durch den Auftraggeber erfolgt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen,
Daten, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner, Briefings, Freigaben und technischen
Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber benennt mindestens einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner,
der fachliche, technische und kaufmännische Entscheidungen verbindlich treffen oder
herbeiführen kann.
5.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und
Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Logos, Bilder,
Texte, Produktinformationen, Kundendaten, Zugangsdaten und sonstigen Materialien.
5.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger oder
verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, kann der Auftragnehmer Mehraufwand nach
den vereinbarten oder üblichen Tagessätzen abrechnen.
6. Freigaben, Abnahme und Korrekturschleifen
6.1 Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Präsentationen, Kampagnen, Websites,
Landingpages, Messekonzepte und sonstige Arbeitsergebnisse sind vom Auftraggeber
innerhalb von fünf Werktagen nach Vorlage zu prüfen und freizugeben oder mit
konkreten Änderungswünschen zu kommentieren, sofern nicht abweichend vereinbart.
6.2 Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Arbeitsergebnisse als
fachlich freigegeben, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Vorlage auf diese
Rechtsfolge hingewiesen hat.
6.3 Soweit nicht anders vereinbart, ist eine angemessene Korrekturschleife enthalten.
Weitere Änderungswünsche, Richtungswechsel, neue Anforderungen oder nachträgliche
Erweiterungen gelten als Change Request und werden gesondert vergütet.
6.4 Eine Freigabe durch den Auftraggeber umfasst insbesondere die fachliche,
inhaltliche, markenbezogene und unternehmerische Zustimmung zur weiteren Verwendung
oder Veröffentlichung.
7. Change Requests und Zusatzleistungen
7.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung in Textform.
7.2 Als Zusatzleistungen gelten insbesondere zusätzliche Abstimmungen, weitere
Korrekturrunden, neue Varianten, zusätzliche Formate, neue Zielgruppen, zusätzliche
Kampagnen, erweiterte technische Anforderungen, zusätzliche Event- oder Messeleistungen
sowie Leistungen außerhalb vereinbarter Projektphasen.
7.3 Zusatzleistungen werden nach Aufwand auf Basis der vereinbarten oder mangels
Vereinbarung der üblichen Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalen des Auftragnehmers
abgerechnet.
8. Go-to-Market-, Marketing- und Vertriebsberatung
8.1 Strategische Empfehlungen, Marktanalysen, Positionierungen, Pricing-Modelle,
Sales-Funnel, Kampagnen, Messaging-Frameworks und Go-to-Market-Konzepte beruhen
auf den verfügbaren Informationen, Annahmen und Markteinschätzungen zum Zeitpunkt
der Leistungserbringung.
8.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für bestimmte Umsätze, Leads,
Conversion Rates, Rankings, Medienreichweiten, Messekontakte, Förderzusagen,
Investorenentscheidungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
8.3 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für unternehmerische Entscheidungen,
Vertriebsaktivitäten, Produktverfügbarkeit, Preisfreigaben, rechtliche Prüfung,
interne Umsetzung und operative Skalierung.
9. Digital Marketing, SEO, Tracking und Kampagnen
9.1 Bei Digital-Marketing-Leistungen kann der Auftragnehmer insbesondere Kampagnen,
Zielgruppen, Inhalte, Anzeigen, Landingpages, Tracking-Konzepte, Reportings und
Optimierungsmaßnahmen entwickeln oder betreuen.
9.2 Plattformen wie Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Werbenetzwerke, Analytics-,
CRM-, Newsletter- oder Marketing-Automation-Systeme unterliegen den Bedingungen
und Änderungen der jeweiligen Anbieter. Für deren Verfügbarkeit, Richtlinien,
Sperrungen, Freigaben, Algorithmusänderungen, Anzeigenpreise oder technische
Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
9.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die datenschutz-, wettbewerbs-, marken-,
urheber-, telemedien- und werberechtliche Zulässigkeit von Tracking, Cookies,
Einwilligungen, Zielgruppenlisten, Werbeinhalten, Kundenansprachen und Kampagnen,
sofern keine ausdrückliche rechtliche Prüfung durch qualifizierte Rechtsberater
beauftragt wurde.
9.4 SEO-Leistungen werden nach anerkannten Optimierungsgrundsätzen erbracht.
Bestimmte Platzierungen, Indexierungen, Sichtbarkeitswerte oder Traffic-Zuwächse
werden nicht geschuldet.
10. Webhosting, Domains und technische Betreuung
10.1 Sofern Webhosting, technische Website-Betreuung, Domainverwaltung, CMS-Betrieb,
Wartung, Sicherheitsupdates oder Infrastrukturkoordination vereinbart werden,
ergeben sich Umfang, Laufzeit, Verfügbarkeiten, Speicherplatz, Leistungsgrenzen,
Supportzeiten und Vergütung aus dem jeweiligen Angebot.
10.2 Der Auftragnehmer kann Hosting- und Infrastrukturleistungen selbst erbringen
oder über geeignete Drittanbieter bereitstellen. Für Leistungen von Rechenzentren,
Registraren, Netzbetreibern, CDN-, DNS-, E-Mail-, Cloud- oder Softwareanbietern
gelten ergänzend deren Nutzungs- und Leistungsbedingungen.
10.3 Eine bestimmte technische Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurde. Wartungen, Sicherheitsupdates, Störungen im Internet, Angriffe,
höhere Gewalt, Fehler von Drittanbietern oder erforderliche Notfallmaßnahmen können
zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
10.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
sichere Passwörter zu verwenden, keine rechtswidrigen Inhalte zu speichern oder
zu veröffentlichen und keine Systeme missbräuchlich zu nutzen.
10.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte, Zugänge oder Dienste vorübergehend
zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Sicherheitsrisiken,
Schadsoftware, Spam, Angriffe, missbräuchliche Nutzung oder Gefährdungen der
technischen Infrastruktur bestehen.
10.6 Backups erfolgen nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber
bleibt, soweit nicht anders vereinbart, für zusätzliche eigene Sicherungskopien
geschäftskritischer Inhalte und Daten verantwortlich.
10.7 Domainregistrierungen erfolgen nach Verfügbarkeit und nach den Bedingungen der
jeweiligen Vergabestellen und Registrare. Der Auftragnehmer schuldet nicht die
Zuteilung einer bestimmten Domain.
11. Eventmarketing, Workshops, Keynotes und Messepräsentationen
11.1 Leistungen im Bereich Eventmarketing können insbesondere Konzeption, Dramaturgie,
Agenda-Entwicklung, Speaker-Briefings, Workshop-Design, Moderation, Keynotes,
Messebotschaften, Standkommunikation, Präsentationsunterlagen, Leadprozesse,
Nachfasslogiken und Dienstleisterkoordination umfassen.
11.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Veranstaltungsort, behördliche Genehmigungen,
Sicherheitsanforderungen, Hausordnungen, technische Ausstattung, Teilnehmermanagement,
Einladungen, Catering, Versicherungen sowie die Einhaltung veranstaltungsrechtlicher,
arbeitsrechtlicher und sonstiger regulatorischer Vorgaben, sofern diese Leistungen
nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.
11.3 Bei Workshops, Keynotes, Messe- oder Eventterminen gelten vereinbarte Termine
als verbindlich reservierte Leistungszeiträume. Verschiebungen und Stornierungen
durch den Auftraggeber werden wie folgt vergütet, sofern nicht anders vereinbart:
- bis 21 Kalendertage vor Termin: kostenfrei, jedoch zuzüglich bereits entstandener Fremd- und Reisekosten,
- 20 bis 8 Kalendertage vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars, zuzüglich bereits entstandener Fremd- und Reisekosten,
- ab 7 Kalendertage vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars, zuzüglich bereits entstandener Fremd- und Reisekosten.
11.4 Bei krankheitsbedingtem Ausfall, höherer Gewalt oder sonstigen vom Auftragnehmer
nicht zu vertretenden Umständen wird der Auftragnehmer nach Möglichkeit einen
Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzlösung anbieten. Weitergehende Ansprüche
bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
12. Design-, Kreativ- und Contentleistungen
12.1 Designleistungen können insbesondere Corporate-Design-Elemente, Präsentationen,
Layouts, Websites, Landingpages, Messegrafiken, Vertriebsunterlagen, Social-Media-
Assets, Anzeigen, Visuals, Texte, Claims, Storylines und sonstige Kommunikationsmittel
umfassen.
12.2 Entwürfe, Zwischenstände, Skizzen, Moodboards, Konzepte, nicht ausgewählte
Varianten und offene Arbeitsdateien sind nicht Teil der geschuldeten Leistung,
sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
12.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte, Bilder, Logos,
Marken, Schriften, Musik, Videos, Testimonials, Produktabbildungen und sonstige
Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
12.4 Eine rechtliche Prüfung von Designs, Marken, Claims, Werbeaussagen, Bildrechten,
Wettbewerbsrecht oder Pflichtangaben ist nicht geschuldet, sofern sie nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
13. KI-, Daten- und Automatisierungsleistungen
13.1 Bei KI-, Daten- und Automatisierungsleistungen kann der Auftragnehmer insbesondere
Use Cases identifizieren, Prozesse analysieren, Prototypen entwickeln, Custom-GPT-
oder Assistenzsysteme konzipieren, Prompts erstellen, Workflows modellieren,
Governance-Empfehlungen geben oder Schulungen durchführen.
13.2 KI-basierte Systeme können unzutreffende, unvollständige, verzerrte oder
unerwartete Ergebnisse erzeugen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KI-Ergebnisse
vor produktiver Nutzung fachlich, rechtlich und organisatorisch zu prüfen.
13.3 Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Auswahl, Freigabe und den Betrieb
eingesetzter KI-Systeme, für Datenschutz, Informationssicherheit, Betriebsrats- oder
Arbeitnehmervertretungsthemen, Compliance, Dokumentation, Risikoklassifizierung,
Nutzerinformationen und interne Governance.
13.4 Der Auftragnehmer schuldet keine rechtliche Bewertung nach KI-, Datenschutz-,
Arbeits-, Urheber- oder Produkthaftungsrecht, sofern dies nicht ausdrücklich unter
Einbindung qualifizierter Rechtsberater vereinbart wurde.
14. Fremdleistungen, Medienbudgets, Lizenzen und Produktionskosten
14.1 Fremdleistungen und externe Kosten, insbesondere Media-Budgets, Druckkosten,
Messebau, Locations, Technik, Catering, Fotografen, Videoproduktion, Sprecher,
Softwarelizenzen, Stockmaterial, Schriften, Domains, Hosting, Plug-ins, Tools,
Übersetzungen, Versand, Reisekosten und sonstige Drittleistungen, sind nicht im
Honorar enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14.2 Der Auftragnehmer kann solche Leistungen im Namen und auf Rechnung des
Auftraggebers oder im eigenen Namen mit Weiterberechnung an den Auftraggeber
beauftragen. Soweit der Auftragnehmer in Vorleistung tritt, kann er angemessene
Vorschüsse verlangen.
14.3 Für Drittleistungen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Pflichtverletzungen Dritter, sofern er diese
sorgfältig ausgewählt und koordiniert hat.
15. Vergütung, Tagessätze und Zahlungsbedingungen
15.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie kann als Pauschale,
Retainer, Tagessatz, Stundensatz, Projektbudget, Erfolgskomponente oder Mischform
vereinbart werden.
15.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern
Umsatzsteuer anfällt.
15.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen
ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
15.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere
Verzugsschäden bleiben unberührt.
15.5 Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat ist der Auftragnehmer
berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen nach Leistungsfortschritt oder für
reservierte Kapazitäten zu stellen.
16. Reisekosten, Reisezeiten und Spesen
16.1 Reisekosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Parkgebühren, Taxi-,
Mietwagen-, Bahn-, Flug- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet,
sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
16.2 Reisen erfolgen nach professionellem, angemessenem Standard. Bahnreisen erfolgen
grundsätzlich in der 1. Klasse, Flugreisen innerhalb Europas grundsätzlich Economy
oder Premium Economy und interkontinental nach Vereinbarung.
16.3 Reisezeit kann mit 50 % des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes berechnet
werden, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
16.4 Kilometerfahrten mit dem privaten oder geschäftlichen Fahrzeug werden mit der
jeweils vereinbarten Kilometerpauschale oder, falls nicht vereinbart, mit 0,70 EUR
pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.
17. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
17.1 Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher fälliger Vergütungen verbleiben alle
Rechte an Arbeitsergebnissen, Konzepten, Designs, Texten, Präsentationen, Strategien,
Dokumentationen, Quellmaterialien, Templates und sonstigen Leistungen beim Auftragnehmer.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den final freigegebenen
Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht
für die vertraglich vereinbarten geschäftlichen Zwecke.
17.3 Eine Bearbeitung, Weiterübertragung, Unterlizenzierung, Nutzung außerhalb des
vereinbarten Zwecks, Weitergabe an Dritte oder Nutzung durch verbundene Unternehmen
ist nur zulässig, soweit dies vereinbart wurde oder nach dem Vertragszweck
offensichtlich erforderlich ist.
17.4 Methoden, Know-how, Frameworks, Vorlagen, Arbeitsweisen, Tools, Prompts,
Routinen, Bibliotheken, Code-Snippets, Best Practices, Templates und allgemeines
Erfahrungswissen des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer, auch wenn sie
in ein Projekt einfließen.
17.5 Rechte an Drittmaterialien, Software, Schriften, Stockmedien, Plug-ins,
Plattformen oder sonstigen Fremdleistungen richten sich nach den jeweiligen
Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
17.6 Der Auftragnehmer darf Leistungen, Projekttypen, Branchen, anonymisierte
Ergebnisse und den Namen des Auftraggebers als Referenz verwenden, sofern der
Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht oder eine
Vertraulichkeitsvereinbarung entgegensteht.
18. Vertraulichkeit
18.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen
Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
18.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien,
Kundendaten, Finanzdaten, Produktinformationen, technische Informationen, Roadmaps,
Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Konzepte und sonstige als vertraulich erkennbare
Informationen.
18.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt
sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, bereits bekannt waren oder aufgrund
gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
18.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort. Für
Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes gilt sie zeitlich
unbegrenzt, solange die Information ein Geschäftsgeheimnis ist.
19. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
19.1 Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften,
insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz.
19.2 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers
verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
19.3 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten als eigener Verantwortlicher
verarbeitet, erfolgt dies nach Maßgabe der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
19.4 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der übergebenen Daten,
für erforderliche Einwilligungen, Informationspflichten, Löschkonzepte und interne
Berechtigungen, soweit diese nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurden.
20. Compliance, Rechtmäßigkeit und Freistellung
20.1 Der Auftraggeber darf keine Inhalte, Daten, Materialien oder Anweisungen
bereitstellen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, Plattformbedingungen,
behördliche Vorgaben oder anerkannte Compliance-Grundsätze verstoßen.
20.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die daraus
entstehen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Daten, Materialien,
Produkte, Aussagen, Freigaben oder Anweisungen rechtswidrig sind oder Rechte Dritter
verletzen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
20.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, auszusetzen oder zu
beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverstöße, Compliance-Verstöße,
Sicherheitsrisiken oder Reputationsrisiken bestehen.
21. Laufzeit und Kündigung
21.1 Laufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
21.2 Soweit nicht anders vereinbart, können laufende Beratungs-, Retainer-, Hosting-,
Wartungs- oder Interim-Mandate mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in
Textform gekündigt werden.
21.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug,
schwerwiegender Pflichtverletzung, Vertrauensverlust, Compliance-Risiken,
Interessenkonflikten oder nachhaltiger Verletzung von Mitwirkungspflichten.
21.4 Im Fall der Kündigung sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte
Leistungen, reservierte Kapazitäten, Fremdkosten und nicht stornierbare Aufwendungen
zu vergüten.
22. Leistungsstörungen und Gewährleistung
22.1 Der Auftraggeber hat etwaige Mängel oder Beanstandungen unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von zehn Werktagen nach Kenntnis, in Textform und mit nachvollziehbarer
Beschreibung anzuzeigen.
22.2 Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.
22.3 Geschmacksfragen, strategische Richtungsentscheidungen, geänderte Anforderungen,
nachträgliche Präferenzänderungen oder unternehmerische Erfolgsrisiken stellen keine
Mängel dar, sofern die Leistung der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
23. Haftung
23.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach
zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
23.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der
Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
23.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
auf die Nettovergütung des betroffenen Einzelauftrags begrenzt, maximal jedoch auf
50.000 EUR je Schadensfall.
23.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Umsätze, Datenverluste, Reputationsschäden, ausgebliebene Leads,
entgangene Messekontakte, Plattformentscheidungen, Rankingverluste oder Folgeschäden,
soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
23.5 Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei
ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
24. Höhere Gewalt
24.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen aufgrund höherer
Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außerhalb ihres Einflussbereichs liegender
Ereignisse.
24.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien,
behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, Netzausfälle, Ausfälle zentraler
Plattformen, Cyberangriffe, Störungen bei Rechenzentren oder sonstige schwerwiegende
externe Ereignisse.
24.3 Termine und Fristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Wiederanlaufzeit.
25. Abwerbeverbot
25.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für zwölf Monate
nach deren Ende keine vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter, freien Mitarbeiter
oder wesentlichen Erfüllungsgehilfen aktiv abzuwerben oder ohne Zustimmung des
Auftragnehmers direkt zu beauftragen.
25.2 Dies gilt nicht für allgemeine Stellenanzeigen oder Kontakte, die ohne gezielte
Ansprache durch den Auftraggeber zustande kommen.
26. Aufrechnung und Zurückbehaltung
26.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen.
26.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
27. Textform
27.1 Rechtserhebliche Erklärungen, Freigaben, Kündigungen, Änderungswünsche und
sonstige Mitteilungen können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, sofern
nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
28.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Koblenz.
28.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als
vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt,
soweit eine solche ergänzende Vertragsauslegung rechtlich zulässig ist.